Genau so hätte dieser Beitrag eigentlich anfangen sollen: Oh je! Ich glaubte nämlich, Günter Traxler vom Standard bei einem Fehler ertappt zu haben. In seiner Kolumne Blattsalat vom 15. November zitierte er den Philosophen Immanuel Kant und dessen „kategorischen Imperativ“: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
Normalerweise meint man mit dem kategorischen Imperativ etwas anderes: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ Und das steht keineswegs im Aufsatz Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?
Glücklicherweise hab’ ich aber doch noch ein bisschen herum gelesen, und siehe da – das berühmte sapere aude wird durchaus auch als „kategorischer Imperativ der Aufklärung“ bezeichnet!
Oh je.
Allerdings, allerdings – das wäre bloß als Aufmacher gedacht gewesen. Eigentlich sollte es in dem Beitrag um andere Dinge gehen (und keineswegs um Günter Traxler): Zunächst einmal um die Unart, klassische Zitate als unumstößliche Wahrheiten in die Diskussion zu werfen, so als würden sie alles entscheiden. Besonders, wenn sie auf Lateinisch daherkommen: vox populi, vox Dei; quod licet Iovi non licet bovi. Aber ein Zitat, irgendein abgedroschener Satz beweisen gar nichts.
Das zeigt sich auch und gerade an Kants berühmter Definition von der Aufklärung als „Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.“ Denn wann könnten wir einem konkreten Menschen wirklich vorwerfen, er sei „unmündig“? Und „selbstverschuldet“ noch dazu? Wer möchte so etwas wagen?
Gewiss, Kant bemüht sich in der Folge, die Begriffe ein bisschen genauer zu beschreiben. Aber weit kommen wir damit auch nicht; im Grunde verschieben sich bloß die Fragen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass Kant eigener Aussage zufolge primär an den religiösen Glauben denkt. Letztlich, so wage ich zu behaupten, letztlich eignet sich die famose Definition bloß zu einem Zwecke – zum Fingerzeigen: Du unmündig, ich aufgeklärt. Genau das spielt sich derzeit ja zwischen den Konträren und uns Normalos ab.
Noch etwas kommt dazu: Im weiteren Verlauf seines Aufsatzes unterscheidet Kant zwischen öffentlichem und privatem Gebrauch der Vernunft. Die Unterscheidung ist alles andere als leicht nachzuvollziehen, deshalb sollen dem Leser, der Leserin weitere Erörterungen erspart bleiben. Die ganze Argumentation läuft ohnehin bloß auf Eines hinaus: Man darf den preußischen Staat samt König Friedrich den Großen mit seinem aufgeklärten Absolutismus nicht kritisieren. Der Gebrauch der Vernunft beschränke sich auf die Abhandlungen von „Gelehrten“. Kant verwendet das Beispiel eines Offiziers, der den Befehlen seiner Vorgesetzten selbstverständlich zu gehorchen habe, ohne Wenn und Aber. Wenn er schon „räsonieren“ wolle (also seine Vernunft anwenden), dann dürfe das nur hinterher erfolgen, etwa in einer gelehrten Analyse des Feldzuges.
Man wird verstehen, dass die Frage „Was ist Unmündigkeit?“ angesichts solcher Komplikationen ziemlich schwer zu beantworten sein wird. Besonders ernüchternd müsste der Aufsatz auf jene wirken, welche aktuell den Ausgang aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit für sich in Anspruch nehmen, weil sie dem main stream in Wissenschaft, Politik und Medien nicht glauben. (Wie dogmatisch sie andererseits ihren eigenen Heilsbringern glauben, darüber reden sie natürlich weniger.) Für unsere Maskenverweigerer und Pandemieleugner hätte Kant, wenn sie ihn schon bemühen wollen, eine ganz klare Anweisung auf Lager – allerdings erst am Ende besagten Aufsatzes:
Räsoniert, so viel ihr wollt und worüber ihr wollt; nur gehorcht!
Oh je.