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Weichensteller

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Im Standard ging ein Autor jüngst dem Konzept der Tragic Choice nach. Der Anlass waren natürlich jene Beschränkungen, welche zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen wurden und werden, die dabei aber notwendigerweise unsere Grund- und Freiheitsrechte beschneiden. Ist so was unter Umständen zulässig? Manche – darunter auch der Verfasser dieser Zeilen – sagen Ja, andere bestreiten dies vehement.

Näher will ich darauf nicht eingehen. Ich hab’ mich bloß gefragt, wozu man da jetzt einen weiteren englischen Begriff braucht. Es handelt sich nämlich um nichts anderes als ein gutes altes Dilemma. Klingt doch auch schön, oder? In unserem speziellen Fall spricht man anscheinend vom Trolley-Problem (a trolley car ist in den USA eine Straßenbahn) oder, noch verständlicher, vom Weichenstellerfall. Das bezieht sich auf jenes Gedankenexperiment, mit welchem das Dilemma gerne dargestellt wird: Ein Straßenbahnzug rast auf eine Gruppe Gleisarbeiter zu. Die einzige Rettung besteht darin, dass rasch eine Weiche gestellt wird – zu einem anderen Gleis, auf dem indes ein einzelner Mann steht. Wie soll sich der Weichensteller entscheiden?

Ich hatte, ganz ehrlich gestanden, weder von diesem Weichenstellerfall noch von Tragic Choice jemals etwas gehört, die Begriffe waren mir völlig neu. Die zugrunde liegende Zwickmühle war es hingegen nicht. Mit der hatte ich mich auf meine naive Weise schon viel früher herum geschlagen.

Reisen wir zurück in den Herbst 1977. Der „deutsche Herbst“, wie sich viele erinnern werden. Der Herbst der Terroristen: Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und so weiter, die RAF, wie sich selbst nannten, die Rote Armee Fraktion. Sie entführten Menschen, ermordeten andere, und deshalb saßen führende Mitglieder im Hochsicherheitsgefängnis von Stammheim. In studentischen Kreisen tobten geradezu Diskussionen über Berechtigung oder Nicht-Berechtigung terroristischer Gewalt, und die verschnörkelten Umwege, auf denen die Argumentation endlich zu dem Schluss gelangte, die Gewalt sei doch irgendwie berechtigt – diese verschnörkelten Umwege kamen beinahe schon Kunstwerken gleich.

Dann wurde die Lufthansa-Maschine Landshut entführt. Die Entführer richteten den Flugkapitän eiskalt hin, Genickschuss. 90 Passagiere befanden sich in der Maschine, Menschen wie du und ich. Die zermürbende Odyssee endete schließlich am Flughafen von Mogadischu. Die Spannung wurde nachgerade unerträglich. In der Nacht vom 17. auf den 18. Oktober wurden die Geiseln von einer deutschen Spezialeinheit befreit – welch ein Triumph, welche Erleichterung!

Die Nachricht erreichte uns in der Früh – na ja, mich zumindest, andere mögen die Nacht an den Radiogeräten ausgeharrt haben – zusammen mit einer weiteren: Die Häftlinge in Stammheim hatten noch in derselben Nacht Selbstmord begangen.

Mensch, und jetzt liefen die studentischen Diskussionen erst so richtig heiß! Die vorherrschende Meinung sprach natürlich von „Staatsmord“. Aber immerhin muss es auch Gegenstimmen gegeben haben, anders wäre es nicht zu derart hitzigen Debatten gekommen. Und mit welcher Spitzfindigkeit da argumentiert wurde! Notgedrungen, muss hinzugefügt werden, denn an Fakten hatten wir nur das, was in den Zeitungen stand oder was im Fernsehen berichtet wurde. Dass die Studenten der „kapitalistischen Monopolpresse“ misstrauten, das verstand sich von selbst.

Genau an diesem Punkt setzten meine eigenen Überlegungen an. Wissen – so reimte ich mir das zusammen – wirklich wissen können wir’s nicht und werden’s vielleicht niemals. Aber was, wenn die Frage falsch gestellt ist?

Versetzen Sie sich einmal in die Lage eines Polizeioffiziers oder vielleicht auch eines verantwortlichen Politikers. Ganz egal, wie Sie politisch denken, ist die Situation doch klar: Dieser eine Versuch, die Gefangenen mittels Entführung frei zu pressen, ist missglückt. Aber der nächste kommt bestimmt, damit müssen Sie aufgrund der bisherigen Ereignisse eindeutig rechnen. Wer garantiert Ihnen, dass die nächste Entführung genau so triumphal endet? Da stehen Menschenleben auf dem Spiel, eine ganze Menge, lauter normale Menschen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen.

Auf der anderen Seite vier Leute, die Verbrechen begangen haben, Morde, und die nach einer Freipressung selbstverständlich weitere begehen würden – da machten sie ja kein Hehl draus, das gehörte zu ihrem politischen Programm, daraus zogen sie Selbstbestätigung und Selbstachtung. Solange die im Gefängnis saßen, würden die Entführungen, Erpressungen und Morde niemals aufhören, ganz egal, um welches Gefängnis es sich handelte, und ganz egal, wie die Haftbedingungen gestaltet wären.

So – und jetzt sind Sie dran. Was tun Sie?

Natürlich – so überlegte ich – natürlich dürfen Häftlinge in einem westlichen Rechtsstaat nicht gefoltert, geschweige denn hingerichtet werden. Absolutes Tabu, daran darf nicht gerüttelt werden, keine Ausnahmen!

Andererseits –

Ich glaube, ich hätte mich damals – wäre ich in die Lage gekommen, dies zu tun – für die radikale Variante entschieden. Alles andere hätte meinem moralischen Instinkt widersprochen. Philosophische Spekulationen stellte ich keine an, die betrachte ich bis heute eher skeptisch.

In besagtem Standard-Artikel wird eine Autorität zitiert, welche das Dilemma folgendermaßen löst: Die notwendige, aber gesetzeswidrige Tat wird von jemandem begangen, der bereit ist, die Strafe auf sich zu nehmen. So würde die Bedrohung aus der Welt geschafft, ohne dass der Rechtsgrundsatz verletzt wird.

Klingt gut. Aber wie schaut so was im wirklichen Leben aus?

H. W. Valerian (Pseudonym), geboren um 1950. Lebte und arbeitete in und um Innsbruck. Studium der Anglistik/Amerikanistik und Germanistik. 35 Jahre Einsatz an der Kreidefront. War Freischaffender Schriftsteller und Journalist, unter anderem für die Gegenwart. Mehrere Bücher. Mehr Infos auf der persönlichen Website.

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