Im Zuge des anstehenden Wahlkampfs für den Innsbrucker Gemeinderat wird es wieder allerhand Klagen geben, die aber von der Justiz bestens betreut werden können. Zumindest was die Anwaltsdichte betrifft, soll Innsbruck mit über 330 Anwälten zu den führenden Städten in Österreich gehören.
1. Klage von Mandatspersonen
Da wahrscheinlich alle im Gemeinderat sitzenden oder stillenden Personen Rechtsschutzversichert sind, brauchen sie sich keinen Zwang anzutun, um eine Sache vor Gericht auszutragen, wenn sie im Gemeinderat nicht mehr miteinander reden können.
Im Sommer 23 ist es zu einer solchen Klage von Innsbrucker Mandatspersonen gekommen. Jemand soll jemanden auf einem Sozial-Medium „gehatet“ haben, oder jemanden zugelassen haben, der stellvertretend „gehatet“ hat, und dann hat der „Hate-Ermöglicher“ das „Hate-Posting“ zu spät entfernt, sodass es zu einem echten Prozess gekommen ist.
Da wahrscheinlich noch nicht fertig ist, genügt für den potentiellen Wähler die Erfahrung, dass sich Mandatare tatsächlich gegenseitig anzeigen, und dass das Gericht tatsächlich in so einem Fall agieren muss, mit Urteil und allem drum und dran.
2. Selbstanklage
Während des Wahlkampfs ist der alte Gemeinderat so erregt, dass zu vermuten ist, dass Teile davon ständig zu Gericht laufen werden.
Es ist zu befürchten, dass dabei nicht nur die Mandatspersonen untereinander in Klagen verwickelt werden, sondern auch Außenstehende, wenn sie zufällig ein schlechtes Wort in der Nähe des Gemeinderates fallen lassen.
Als Selbstschutz für Wähler gilt die Empfehlung:
Verwende den Ausdruck „Oasch“ immer in einem eigenen Absatz und vermeide es tunlichst, dass dieses Wort in der Nähe zum Gemeinderat auftaucht.
Erkläre immer wieder, dass mit „Oasch“ du selbst gemeint bist und eine Anzeige also nur Sinn hat, wenn du sie gegen dich selbst richtest, also eine Art Selbstanzeige machst.
3. Klage gegen falsche Werbeversprechen
Im Wahlkampf werden wieder Sachen versprochen werden, die alle nicht eintreten. Angefangen von hässlichen Gesichtern, die auf Plakaten aufgemotzt werden, über dumme Floskeln, die für jedes durchblutete Gehirn kränkend sind, bis hin zu faktischen Verbiegungen in Bild und Schrift wird wieder alles aufgeboten werden, um gutmütige Wähler zu veraftern.
In Amerika ist man wie immer ein Stück weiter. Dort sorgt im Sommer eine Klage für Aufsehen, wonach der als Nationale Devotionalie inszenierte Whooper auf der Speisekarte nicht der Realität entspricht.
Offensichtlich wird ein falsches Werbeversprechen in der Realität nicht eingehalten. Ausgang offen.
Zitat aus focus.de (30.8.2023)
Der Fastfoodriese Burgerking ist verklagt worden, weil seine Burger auf dem Menü größer aussehen, als sie tatsächlich sind. Eine Abweisung der Klage wurde abgelehnt.
Im US-Bundesstaat Florida muss sich die Fastfoodkette Burger King gegen eine Klage behaupten, der zufolge ihre Whopper zu klein sind, berichtet „Daily Maverick“. Der US-Bezirksrichter Roy Altman sagte, die Darstellung des Whoppers auf den Menütafeln der Filialen seien „irreführend“ und stellten „einen Vertragsbruch“ dar.
Konkret geht es um die Burgerzutaten, die im Bild „über das Brötchen herausragen“, wodurch die Burger angeblich bis zu 35 Prozent größer erscheinen. Zudem entstünde der Eindruck, der Burgerpatty sei etwa doppelt so groß wie er ist.
STICHPUNKT 23|72, geschrieben am 03.09.2023