Vergangenen Mittwoch durften wir sehen, wie eine AfD-Sympathisantin im Deutschen Bundestag einen Minister beim ziemlich unspektakulären Gang zum Lift mit dem Handy filmte und ihn dabei, übers Mikro gut verständlich, ohne Anlass beschimpfte. Und da musste ja auch noch eine zweite Person gewesen sein, die ihrerseits diese Filmerin, der es offenbar mehr um Selbstdarstellung als um den Minister ging, filmte. Also, geht´s noch? Ist das ein Fall von öffentlichem Interesse? Muss und darf sowas veröffentlicht werden?
Das i-Phone hat in vielerlei Hinsicht neue Dimensionen geschaffen. Besonders für Gremien. Egal ob Landtagssitzungen oder Parlamentsdebatten, egal ob in Österreich, Deutschland oder Großbritannien: Da redet sich einer vorne den Mund fusselig, argumentiert, tobt oder erklärt irgendwas, und in den Sitzreihen sieht man die restlichen Volksvertreter, wenn überhaupt anwesend, mit dem Handy in der Hand in ihren Sitzen lümmeln oder irgendwas eintippen, vielleicht eine wichtige Notiz, vielleicht aber spielt der Abgeordnete auch nur selbstvergessen im Internet.
Okay, wir sind solche TV-Bilder aus Parlament und Landtag gewöhnt und dass da vielfach ins Leere (bzw. nur fürs Protokoll) geredet und geschimpft wird, weil die eigentliche Arbeit in den Arbeitskreisen geschieht. Doch die Bilder demotivieren den Wähler. Und wenn dann, wie im Deutschen Bundestag bereits gang und gäbe, Abgeordnete mit ihrem iPhone als Waffe bloß darauf lauern, bis einer auf der Regierungsbank einmal die Augen schließt, und diese Aufnahme in Originalzeit ans Internet übermitteln als „Beweis“ dafür, dass die Kanzlerin schläft statt zu regieren, oder wenn Abgeordnete — nennen wir sie beim Namen — der AfD nichts Besseres zu tun haben, als Fotomotive zu suchen, auf denen ein Vertreter einer anderen Fraktion möglichst unvorteilhaft abgelichtet werden kann, dann ist das nicht mehr Information, sondern pures Mobbing. Es fördert weder die Transparenz noch die Demokratie, sondern führt höchstens dazu, dass Abgeordnete sich nur mehr ständig um ihr Äußeres statt um Inhalte kümmern müssen. Sie dürfen nach einer zwölfstündigen Sitzung auch um Mitternacht noch kein einziges Mal desinteressiert dreinschauen oder kurz die Augen schließen. Das Bild kursiert sonst mit einem bösen Text auf ewig im Internet. Der anonym Filmende hingegen hat nichts zu befürchten. Der kann gähnen und schlecht frisiert sein, wie er will. Das die feigste Art der Rufschädigung, die es derzeit gibt.
Das iPhone bietet für öffentliche Bloßstellung ein sehr handliches Instrumentarium. Schüler hatten das als erste entdeckt und filmten heimlich Lehrer und Mitschüler in möglichst unvorteilhaften Situationen, um sie dann der Lächerlichkeit preiszugeben. Andererseits können Film- und Fotodokumente von Zeugen natürlich auch helfen, Terroristen zu fangen oder Lehrern, Polizisten oder anderen Amtsorganen eine Überschreitung ihrer Befugnisse nachweisen. Da ist es ja wieder zu befürworten, dass es Handys mit guter Fotofunktion gibt.
Aber muss immer alles gleich ins Internet? Früher war es (und wäre es immer noch) verboten, Menschen ohne ihr Einverständnis zu porträtieren und die Fotos dann zu veröffentlichen. Heute geschieht dies ungefragt tausendfach und uneinholbar im Internet.
An den Schulen fand man inzwischen ein Mittel gegen den Handy-Missbrauch: Man kann mittels Schulordnung ein Handyverbot im Unterricht aussprechen. Das fördert die Aufmerksamkeit und beugt Internet-Erpressung vor. Und sollte tatsächlich einmal Fehlverhalten dokumentiert werden müssen, sind genügend Zeugen in der Klasse anwesend. Auch im Parlament ist es absolut unnotwendig, während der Sitzungen von privater Seite mitzufilmen. Jede parlamentarische Sitzung wird penibel protokolliert und von öffentlichen Rundfunkanstalten übertragen. Darüber hinaus sitzen auf der Galerie Zuschauer. Also ist da genügend Öffentlichkeit garantiert, dass nichts verfälscht oder verschwiegen werden kann. Nicht umsonst war auch bei Gerichtsverfahren das Mitfilmen und Fotografieren immer schon verboten. Auch hier gibt es ein offizielles Protokoll und die anwesenden Zuschauer als Garanten von Transparenz. Und zugleich ist mit dem Fotografierverbot der Schutz der Persönlichkeitsrechte gesichert, ohne dass die Qualität der Rechtsprechung litte.
Also: Ich denke, ein iPhone- Verbot für Sitzungen aller Volksvertretungsorgane wäre höchst an der Zeit. Und vielleicht finden sich ja auch noch mehr Ideen für Handy-freie Zonen. Zum Beispiel als Rettung vor peinlich selbstdarstellerischen, allzu privaten Telefonunterhaltungen im Bus?