Die FPÖ kümmert sich in Österreich bekanntlich um die wirklich wichtigen Dinge. Also nicht etwa um Belanglosigkeiten wie Kinderarmut, steigende Lebenserhaltungskosten oder den Klimawandel, die zwar etwas nerven, bei jener Partie, die doch so für unser Land und seine Zukunft einsteht, in der Prioritätenliste allerdings hintenanstehen.
Stattdessen widmet sich die Partei jenen Themen, die wirklichen Einfluss auf unser Leben haben und in der momentanen Krise selbstverständlich von immenser Wichtigkeit sind. Zum Beispiel die korrekte Verwendung der Deutschen Sprache.
Dies ist der Partei gar so wichtig, dass sie in Niederösterreich, wo überhaupt nur Themen höchster Relevanz besprochen werden, nun ein Genderverbot einführen. Weil Freiheit und so. In den Landesbehörden setzt die wenig freiheitliche Freiheitliche Partei Österreich gemeinsam mit der ÖVP, die sich all das selbst eingebrockt hat, noch diesen Sommer ein Gesetz durch, welches Landesbehörden verbietet, lästige Sprachaccessoires wie ein Binnen-I oder Sternchen zu benutzen.
Und ja dieses Verbot wird selbstverständlich durch jene doppelmoralische Partei veranlasst, die sich an Beschränkungen eigentlich so stört. Also zumindest dann, wenn sie nicht in ihrer (veraltetes) Weltbild passen.
Die Doppelmoral zeigt sich dadurch, dass die geforderte korrekte Anwednung der Sprache nur dann gebraucht wird, wenn es den fragilen Männlichkeiten der Partei so beliebt. Wie das Profil nämlich in einem gestern erschienen Artikel offenbarte, stört sich der niederösterreichische FPÖ-Frontmann Udo Landbauer nämlich ganz stark daran, dass seine offizielle Bezeichnung nun „Landeshauptfrau-Stellvertreter“ lautet.
Da es allerdings überaus peinlich zu sein scheint, hinter einer Frau nur die zweite Geige spielen zu dürfen und Frauen in der Partei wohl generell keinen so guten Ruf genießen dürften (in NÖ sind nur zwei der 14 Mandatare weiblich), taufte er sich einfach um.
So wurde dessen Bezeichnung auf der offiziellen Website des Landes von „Udo Landbauer, Landeshauptfrau-Stv.“ auf „LH-Stellvertreter“ abgeändert und von den eigenen Parteimitgliedern wird ohnehin außer Acht gelassen, dass es sich bei der Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner eben nicht um einen Johann handelt. Für sie ist und bleibt Udo Landbauer nämlich trotzdem der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Wegen Sprachrichtigkeit und Einhaltung von Regeln und Normen und so.
PS: Und für all jene, die nun argumentieren wollen, dass die Bundesverfassung aus historischen Gründen nur den Ausdruck „Landeshauptmann“ kennt, dem empfehle ich Artikel 7, Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes, der besagt, dass Amtsbezeichnungen in der geschlechtsspezifischen Form verwendet werden können. Darüber hinaus wurde Udo Landbauer auch ganz offiziell zum Landeshauptfrau-Stellvertreter gewählt. Und falls er sich an dieser Bezeichnung weiter so stark stört, dann dürfte sich der Mann mit dem kleinen Ego dem Gesetz zufolge auch gerne als Landeshauptfrau-Stellvertreterin bezeichnen. Oder aus Protest zurücktreten.